Das Bestandsgründstück

Etwas verwildert ist das Grundstück noch. Selbst für die Untersuchungen für das Baugrundgutachten mussten vorab einige Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Bevor die eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden können, muss das Grundstück vom alten nicht erhaltensfähigen Bewuchs und dem Bestandshaus freigemacht werden.

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