Für das neue Bauvorhaben von PICTURA CREATIVHAUS GmbH wurde die Baugenehmigung in Bergisch Gladbach erteilt. Das PICTURA Team und die Bauherren freuen sich, dass es nun amtlich ist und die Planung vom Bauaufsichtsamt genehmigt wurde. Nun kann es losgehen mit Finalisierung der Ausführungsplanung für das Massivhaus, die alle Einzelheiten der Bauausführung beinhaltet. Während der Wartezeit auf die Baugenehmigung wurde vom Architektenteam bereits die Statik in die Planungsunterlagen eingearbeitet, ebenso wurden die Lüftungsplanung sowie die Heizlastberechnung beauftragt und vieles mehr. Die Bauherren werden nun die anstehenden Bemusterungen vornehmen und ihre neue Küche aussuchen. Die Küchenplanung wird dann ebenfalls in die Ausführungsplanung einfließen, damit sichergestellt wird, dass diese später exakt in die geplante Räumlichkeit passt und die Anschlüsse richtig positioniert werden können.
Desweiteren kommt nun der Bauleiter zum Einsatz, der einen vorläufigen Bauzeitenplan erstellt und die Vergabe der Einzelgewerke übernimmt. Hierzu ist selbstverständlich eine enge Absprache mit den für den Bau eingeplanten Handwerksfirmen erforderlich.
Zunächst ist der Abbruch des Bestandshauses zu planen. Dieser wurde im Rahmen des Bauantrags beim Bauamt angezeigt. Das Abbruchunternehmen, welches auch die Erdarbeiten für den Neubau ausführen wird, hat bereits ein Angebot abgegeben und wird nun mit den Arbeiten beauftragt. Da das abzureißende Bestandshaus einseitig an das Nachbarhaus angebaut ist, wird ein Statiker die Abbrucharbeiten begleiten und überwachen. So wird sichergestellt, dass die Standsicherheit des Nachbargebäudes nicht beeinträchtigt wird.
Desweiteren muss für Bauwasser und Baustrom gesorgt werden. Der Vermesser ist bereits beauftragt, denn er hat bereits den Lageplan für den Bauantrag angefertigt und mit den Bauantragsplänen abgeglichen. Er kommt wieder zum Einsatz, wenn nach dem Abriss die Grobabsteckung für das Tiefbauunternehmen vorzunehmen ist, welches aufgrund der Absteckungen und der vorgegebenen Höhen die Ausschachtung für die Bodenplatte vornehmen wird. Der Bauherr wird vor Baubeginn auch eine Rohbau-Feuerversicherung abschließen. Diese bieten die meisten Versicherungsunternehmen kostenfrei an, wenn sie nach Fertigstellung des Hauses in eine kostenpflichtige Gebäudeversicherung übergeht.